Der Stundenansatz des C beträgt gemäss Detailjournal Fr. 120.-- und liegt somit unter dem zulässigen Ansatz von Fr. 175.--. Aus den vorstehenden materiellen Erwägungen ergibt sich, dass sich beim Bauvorhaben tatsächlich ausserordentliche Fragen stellten: Grössere (> 20 m2) Freiflächen-Solaranlagen werden wegen den entgegenstehenden Interessen (haushälterischer Umgang mit dem Boden, Ortsbild- und Landschaftsschutz usw.) und der Tatsache, dass im Kanton Luzern genügend gut bis sehr gut geeignete Dachflächen für Solaranlagen vorhanden sind (so auch in der Gemeinde Z, vgl. Solarpotentialkataster der Dienststelle Raum und Wirtschaft unter http://www.geo.lu.ch/map/solarpotential/), nur