Die Gebühr für die Erteilung der Baubewilligung ist als Entgelt für die gesamte Tätigkeit des Gemeinderats im Zusammenhang mit der Prüfung und Beurteilung eines Baugesuchs zu betrachten. Die Kosten entstehen durch die konkreten Aufwendungen (inkl. Vorbereitungshandlungen z.B. des Gemeindeschreibers für die Entscheidfindung, ausserordentliche Umstände vorbehalten), so insbesondere durch die erfolgte öffentliche Auflage, die Beratung und Beurteilung des Projekts, die Durchführung einer allfälligen Einspracheverhandlung, die Ausarbeitung der Verfügung sowie mit diesen Aufgaben zusammenhängende administrative Aufwendungen (so schon LGVE 1977 II Nr. 9 E. 10d;