Gemäss dessen Ziff. 1 werden für den Erlass eines Entscheids Gebühren von Fr. 200.-- bis Fr. 15'000.-- erhoben, wenn grosse wirtschaftliche Interessen auf dem Spiel stehen bis Fr. 25'000.--. Für die Ausfertigung (inkl. Zustellung) von Schriftstücken wie Entscheide, Beschlüsse usw. dürfen pro Seite Fr. 23.--, für Kopien Fr. -.50/Stück respektive Farbkopien Fr. -.70/Stück verrechnet werden. Bemisst sich die Gebühr nach Zeitaufwand (z.B. für ausserordentlichen Aufwand) kommt grundsätzlich ein Stundenansatz von Fr. 60.-- bis Fr. 175.-- zur Anwendung (§ 3 GebV).