Emmen usw.). Mit Freilandsolaranlagen in der Wohnzone wird Land, das üblicherweise mit Grünpflanzen überwachsen oder sonst wie ansprechend gestaltet ist, mit technischen Anlagen abgedeckt. Wie bereits erwähnt, kann die Bewilligung einer Freiflächenanlage im hier geplanten Ausmass in einer Wohnzone nur selten, d.h. bei Vorliegen besonderer Verhältnisse, erteilt werden. Das Interesse eines möglichst intakten Orts- und Landschaftsbilds geht diesbezüglich demjenigen der Energiegewinnung mittels Solarenergie vor, zumindest solange noch genügend Realisierungsmöglichkeiten von Solaranlagen an bestehenden Bauten vorhanden sind.