Das "Fotoprotokoll" vom 6. Juli 2014 ist massgeblich für die Höhe des gestalteten Terrains und bildet einen Bestandteil der Baubewilligung." 6. 6.1. Die Beschwerde richtet sich weiter gegen die beiden Auflagen, die östliche Ausdehnung der Freiflächen-Photovoltaikanlage sei um ein Modul zu reduzieren (grösserer Grenzabstand; Baubewilligung) und die Anlage sei mit einer niedrigen Randbepflanzung zu grünen. Die Beschwerdeführer machen geltend, eine Reduktion der Anlage um ein Modul (respektive 3 übereinander liegenden), entspreche einer Reduktion um 7,7 % (3 von 39 einzelnen Modulen) was die Wirtschaftlichkeit der Anlage entsprechend schmälere.