Nach dem Gesagten ist die Auflage der Baubewilligung, wonach die Anlage das heute gestaltete Terrain maximal um 0,5 m überragen darf, wie folgt zu ersetzen: "Die Freilandanlage darf das gestaltete Terrain an der Nordost- und Südostecke um nicht mehr als 0,5 m, an der Südwestecke um nicht mehr als 0,9 m und an der Nordwestecke um nicht mehr als 0,7 m überragen. Zulässig ist weiter, dass der nordseitige Abschluss der Anlage das gestaltete Terrain um ebenfalls 0,7 m, im Bereich des Treppenaufgangs im Norden um max. 0,9 m überragt. Das "Fotoprotokoll" vom 6. Juli 2014 ist massgeblich für die Höhe des gestalteten Terrains und bildet einen Bestandteil der Baubewilligung."