Die Nordansicht der Anlage ist damit weder von der Nachbarschaft noch von einem anderen Standort aus gut einsehbar. Da die Topographie und die Anforderungen an die Stabilität der Böschung es offensichtlich nicht zulassen, die Anlage in diesem Bereich flacher über dem gestalteten Terrain zu installieren, erweist sich die Auflage für den nördlichen Abschluss der Anlage als unverhältnismässig. Dies gilt auch für die südwestliche Ecke, die eine Höhe von max. 80 - 90 cm erreichen soll: Eine Absenkung dieser Ecke würde nämlich dazu führen, dass die Anlage das Terrain an der nördlichen Böschungskante um weniger als 20 cm, die technisch notwendig sind, überragen würde.