Dieser Geländeeinschnitt führt dazu, dass die Anlage nicht nur an der nordwestlichen Ecke, sondern auf der ganzen Nordseite entlang dem Gehweg das gestaltete Terrain um 70 cm überragt, beim Treppenaufgang im Nordosten sogar bis ca. 90 cm. An anderen Stellen, so insbesondere an der Böschungskante am Rande des Gehweges, beträgt die lichte Höhe zwischen gestaltetem Terrain und der Anlage lediglich 20 cm, ein Abstand, der gemäss Beschwerdeführer technisch benötigt werde, was nachvollziehbar ist. Hingegen wird im "Fotoprotokoll" für die nordöstliche Ecke eine Höhe von lediglich 30 cm ausgewiesen, für die südöstliche Ecke eine solche von 40 - 60 cm. 5.2.3.