Die Beschwerdeführer geben denn auch unter Bezugnahme auf diesen Plan an, dass die Anlage an der Nordostecke eine Höhe von max. 0,7 m und an der Südostecke eine solche von 0,5 m aufweise. Hingegen fehlen Pläne (Ansichten), die die geplante Höhe resp. den Verlauf der Anlage entlang dem gestalteten Terrain an der Nord-, West- und Südseite zeigen. Die Beschwerdeführer geben denn auch an, die Schnittzeichnung gebe nicht wieder, wie hoch die Abstände bei den übrigen Ecken der planen Fläche (d.h. den Nordwest- und Südwestecken) seien. Die weiteren eingereichten Unterlagen sind technische Beschriebe oder Visualisierungen (Fotomontagen) der Anlage ohne Vermassungen.