3.1 der Richtlinie Ausgabe Juni 2013). Ohnehin dienen diese Richtlinien lediglich der Auslegung und Anwendung, sie enthalten nur aber immerhin Handlungsanweisungen an die Behörden, geniessen jedoch keinen Vorrang vor den rechtlichen Grundlagen, die, wie vorstehend ausgeführt, für die streitbetroffene Anlage eine Baubewilligungspflicht vorsehen. Dass das BUWD in seiner Richtlinie (Ziff.