Davon zeugen auch die zahlreichen persönlichen Arbeitsbemühungen bzw. Bewerbungsschreiben, die der Beschwerdeführer bisher ohne Erfolg bei diversen möglichen Arbeitgebern in der ganzen Schweiz seit Oktober 2013 eingereicht hat. Erschwerend kommt hinzu, dass er gemäss dem aktuellen psychiatrischen Gutachten lediglich in einem Kleinpensum von ca. 40 % tätig sein könnte. (…). |