Bei jeder Umrechnungsmethode bleibt letztlich eine gewisse Ungenauigkeit bestehen. Die Umrechnungsmethode der Vorinstanz ist praktikabel und auf eine Vielzahl von Fällen anwendbar und erscheint auch ohne Berücksichtigung der unterschiedlichen Privilegierungen sachgerecht. Sie ist daher zu schützen. 5. 5.1. Die Beschwerdeführer wenden sich ferner gegen die Änderung ihrer Grundbucheinträge sowie die damit einhergehende Kostenbelastung.