Oder anders formuliert, es stellt sich die Frage, wie viel überbaubare Grundfläche gemäss Überbauungsziffer das Mass der übertragenen anrechenbaren Geschossflächen der früheren Ausnützungsziffer ermöglicht. Mit Blick darauf, dass die Überbauungsziffer eine zulässige überbaubare Grundfläche angibt, die jeweils auf der erlaubten Anzahl Geschosse realisiert werden kann und im Gegensatz dazu die Ausnützungsziffer bereits die gesamte realisierbare Fläche angibt, wird die Umrechnung der BGF resp. aGF mittels Division erreicht: Die übertragene BGF resp.