www.stadtluzern.ch]). Die mit dem revidierten Bau- und Zonenreglement vom 17. Januar 2013 erhöhten Dichtebestimmungen kommen nach dem soeben Ausgeführten dem abtretenden, d.h. dem Spendergrundstück und nicht dem empfangenden Grundstück zugut. Dies gälte im Übrigen auch umgekehrt, wenn eine Dichtebestimmung nicht erhöht, sondern gesenkt würde: Diese Reduktion würde ausschliesslich das abtretende Grundstück treffen, an der Höhe der übertragenen Quadratmeterzahl BGF resp. aGF würde sich dabei nichts ändern. Diese Sichtweise ist auch beim Wechsel auf die Überbauungsziffer beizubehalten: