Für dieses Ergebnis spricht denn auch, dass im Grundbuch jeweils die übertragene BGF resp. aGF und nicht die dafür notwendige anrechenbare Grundstücksfläche festgehalten wird. Ferner ist dieses Ergebnis auch aus wirtschaftlicher Sicht sachgerecht, beinhaltet doch der für die Ausnützungsübertragung bezahlte Preis (in der Regel) nicht künftige Veränderungen der Ausnützungsziffer. Dieses Ergebnis ist auch aus der Optik des begünstigten Grundstücks sachgerecht. Meist ist die Übertragung erfolgt, weil auf dem begünstigten Grundstück ein Bau errichtet wurde und für diesen zu wenig BGF resp. aGF vorhanden war. Die übertragenen m2 haben dies kompensiert. Werden BGF resp.