15 m2 aGF zu behandeln sind. 4.3.3. Anders verhält es sich hingegen, wenn ein Gemeinwesen in seinem BZR die Art der Dichtebestimmung ändert – wie vorliegend die Stadt Luzern, welche mit der BZR-Revision 2013 von der Ausnützungsziffer auf die Überbauungsziffer wechselte. Bei der Ausnützungsziffer wird die zulässige Bebauung eines Grundstücks mit einem bestimmten Mass an Geschossflächen (= gesamte Fläche aller massgebenden Geschosse [Vollgeschosse und Attika- oder Dachgeschoss]) angegeben, bei der Überbauungsziffer hingegen mit einem bestimmten Mass der Grundfläche eines Gebäudes.