Die Überbauungsziffer für dieses Gebiet beträgt 0,25. Dies im Gegensatz zum vorher geltenden Gestaltungsplan A, welcher die zulässige Nutzung mittels einer Ausnützungsziffer – für das vorliegend interessierende Gebiet 0,3 – begrenzte. 4.2. Unbestritten ist vorliegend, dass die Ausnützungsübertragung resp. die Baubeschränkung auch heute noch gültig ist. Streitig ist hingegen die Umrechnung der übertragenen BGF resp. die Höhe der Beschränkung. 4.2.1. Der Stadtrat Luzern geht von folgender Umrechnung aus: Die beiden Dichten (Ausnützungsziffer und Überbauungsziffer) würden eine Gemeinsamkeit aufweisen.