Aufgrund dessen ist im Grundbuch zu Grundstück Nr. z eine Baubeschränkung zu Gunsten der Stadt Luzern eingetragen, welche die maximal zulässige Ausnützung auf 385,32 m2 BGF beschränkt. Mit der Revision ihres Bau- und Zonenreglements (BZR) vom 17. Januar 2013 ersetzte die Stadt Luzern die bisherigen Bestimmungen zum Nutzungsmass (insbesondere die Ausnützungsziffer) durch die Überbauungsziffer. So sieht der heute für die Grundstücke Nrn. z, y und x, alle GB Luzern rechtes Ufer, massgebende Teilzonenplan eine Begrenzung der Nutzung mittels einer überbaubaren Grundfläche (üGF), errechnet aus der Überbauungsziffer, vor. Die Überbauungsziffer für dieses Gebiet beträgt 0,25.