Analoges ist in Bezug auf die beantragte Befragung des Wirtschaftsberaters Hansruedi Schleiss zu erwägen. Damit stösst die von den Beschwerdeführern vorgebrachte Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs ins Leere (antizipierte Beweiswürdigung; E. 2.3). Es sind im Übrigen letztlich die weitreichenden Ausnahmemöglichkeiten, die in ausreichender Weise die Gewähr dafür bieten, dass im Einzelfall bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten flexible Lösungen gefunden werden können, um den touristischen Zweck zu sichern bzw. zu optimieren. 10.5. Luzern ist wegen der zentralen Bedeutung des Tourismus auf eine hochwertige Hotellerie angewiesen.