10 Abs. 1 BZR der touristischen Nutzung zugewiesen worden ist. Für das Kantonsgericht ist unter Berücksichtigung des Planungsermessens, welches den kommunalen Planungsträgern zuzubilligen ist, nachvollziehbar, wenn ausgeführt wird, dass das Hotel Schweizerhof – zusammen mit dem Hotel Palace, dem Hotel National, dem Hotel Europe und dem Kursaal-Casino an der Quai-Anlage jene Hotelmeile bilde, welche für die Stadt hohe Bedeutung hat.