Die Stadt kennt kaum eine Lage, die auch nur annähernd damit verglichen werden könnte. Obwohl das Hotel Schweizerhof nicht direkt am Quai gelegen ist, bildet es trotzdem Teil der stark frequentierten Quai-Anlage. Zweitens besteht dadurch auch ein öffentliches Interesse an einer publikumsorientierten Erdgeschossnutzung der Hotelliegenschaft. Daher ist mit Blick auf die Ziele und Grundsätze der Raumplanung nicht zu beanstanden, dass das Gelände, auf welchem die streitbezogene Hotelliegenschaft steht, mit Art. 10 Abs. 1 BZR der touristischen Nutzung zugewiesen worden ist.