RPG verfeinert (Ruch, Das Recht der Raumplanung, Basel 1997). Bei alledem darf nicht übersehen werden, dass die Raumplanung nach Massgabe von Art. 1 Abs. 2 RPG insbesondere gehalten ist, sowohl wirtschaftspolitische als auch regionalpolitische Aspekte zu unterstützen (BGE 109 Ia 267; Tschannen, in: Komm. zum RPG, Art. 1 RPG N 25; Waldmann/Hänni, a.a.O., Art. 1 RPG N 41 ff.; Haller/Karlen, a.a.O., N 116). Schliesslich ist nicht zu verkennen, dass die Frage nach der Verfassungskonformität von Einschränkungen der Wirtschaftsfreiheit heikel bleibt, geht es hierbei doch immer auch um Wertungen (Richli, a.a.O., N 284). 8. Wie dargelegt, thematisiert Art.