RPG etwa ist die Gewährleistung vielfältiger Siedlungsstrukturen, indem in dieser Norm explizit davon die Rede ist, dass raumordnungsrelevante Massnahmen unterstützt werden sollen, welche die räumlichen Voraussetzungen für die "Wirtschaft" schaffen, erhalten und das soziale, wirtschaftliche und kulturelle Leben in den einzelnen Landesteilen fördern. Folglich haben alle Behörden bei der Erfüllung raumplanerischer Aufgaben, u.a. insbesondere auch bei der Festsetzung von Zonen samt deren Nutzungsumschreibungen, entsprechende – im öffentlichen Interesse liegende – Zielsetzungen und Grundätze der Raumplanung zu berücksichtigen, und dies nach dem Gesagten in optimaler Abwägung und Abstimmung