Dieser Aspekt untersucht das Motiv bzw. die Zielrichtung der strittigen Beschränkung der Wirtschaftsfreiheit. Bei alledem steht ausser Frage, dass staatliche Beschränkungen des Wirtschaftens durch ein ausreichendes öffentliches Interesse gerechtfertigt sein müssen. Beizufügen ist, dass es diesbezüglich nicht genügt aufzuzeigen, dass die diskutierte Massnahme öffentlichen Interessen bloss nicht entgegensteht. Weiter ist hervorzuheben, dass für die Einschränkung der Wirtschaftsfreiheit auch nicht etwa jedes öffentliche Interesse genügt. Vielmehr ist mit Bezug auf die Wirtschaftsfreiheit nach einem in diesem Kontext zulässigen öffentlichen Interesse zu fragen.