Dieses Grundrecht hat seinen Vorläufer in Art. 31 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 29. Mai 1874 (aBV; dazu: Botschaft über eine neue Bundesverfassung vom 20.11.1996, [VE 96], S. 174 ff. und 289 ff.). Die Wirtschaftsfreiheit ist nicht etwa eine Art Verfassungsnorm höherer Ordnung im Sinn einer "suprema lex", an welche alle staatlichen Vorkehrungen zu messen wären. Ein derartiger Ansatz würde dem schweizerischen Verfassungsverständnis nicht gerecht, was es im Auge zu behalten gilt (statt Vieler bereits: Saladin/Lanz, Rechtliche Probleme im Zusammenhang mit Einkaufszentren, in: ZBl 77 [1976] S.116).