Mit der weitreichenden Definition des Tourismuszwecks und den Ausnahmeregelungen bleibe die Nutzungsflexibilität der Hotels weitgehend erhalten. Das Grundstück Nr. 439, auf welchem das Hotel Schweizerhof stehe, eingeschlossen das in diesem Kontext mitbetroffene Baurechtsgrundstück Nr. 4034, habe die Ordnungsnummer 501, Tourismuszone, Ortsbildschutzzone B. Das Hotel Schweizerhof spiele in der Siedlungsstruktur der Stadt eine wichtige Rolle. Im Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) sei es als Gründungsbau der mondänen Luzerner Hotellerie verzeichnet. Es sei ein wichtiger Bestandteil der Hotelfront am See.