Die Aussagen der Banken, insbesondere der Luzerner Kantonalbank und der SGH, bestätigten diese Erkenntnis. In diesem Zusammenhang erinnerten diese Finanzinstitute vorab daran, dass die Kreditvergabe an Hotels in der Stadt Luzern dem Gesetz über die Förderung der Beherbergungswirtschaft (SR 935.12) und nicht dem freien Markt unterstehen würde. Nach Einschätzung der SGH zeitige die Tourismuszone keinen Einfluss auf das Finanzierungspotenzial der betroffenen Hotelbetriebe.