v.a. würden sie sich gegenüber den Kreditkonditionen, welche Hotels erhalten, die nicht der Tourismuszone zugeteilt würden, verschlechtern. Für den Fall, dass die Tourismuszone nicht schon deshalb aufzuheben sei, weil die Stadt damit wirtschaftspolitische Ziele verfolge, hätten die Beschwerdeführer Anspruch darauf, das Ausmass der negativen wirtschaftlichen Auswirkungen der Tourismuszone auf das Hotel Schweizerhof detailliert zu erfahren, wozu entsprechende Beweise abgenommen werden müssten. 3.2. Der Stadtrat Luzern schliesst in seiner Vernehmlassung auf Abweisung der Verwaltungsgerichtsbeschwerde.