Eigentümerin des letztgenannten Grundstücks ist nach dem Eintrag im Grundbuch die Kommanditgesellschaft A & Co. Der Grosse Stadtrat folgte den Anträgen des Stadtrats und wies die Einsprachen mit Beschluss vom 17. Januar 2013 ab. Soweit im vorliegenden Verfahren von Belang, folgten die Stimmberechtigten an der Abstimmung vom 9. Juni 2013 den Beschlüssen des Stadtrats. Dagegen wurden beim Regierungsrat insgesamt 26 Verwaltungsbeschwerden erhoben. Mit Beschluss vom 3. Juni 2014 genehmigte der Regierungsrat die Gesamtrevision der BZO (RRE Nr. 631). Allerdings stellte er die Genehmigung betreffend die Tourismuszonen sowie deren Vorschriften dazu zurück.