Nebst anderen, im vorliegenden Verfahren nicht weiter interessierenden Aspekten dieser Ortsplanung beantragte er die Abweisung der gegen die Tourismuszonen erhobenen Einsprachen, die nicht erledigt werden konnten, u.a. jene der Eigentümer der Parzelle Nr. 439, GB Luzern, rechtes Ufer, nämlich die Miteigentümer A sowie jene des (mitbetroffenen) Grundstücks Nr. 4034, GB Luzern, rechtes Ufer. Eigentümerin des letztgenannten Grundstücks ist nach dem Eintrag im Grundbuch die Kommanditgesellschaft A & Co. Der Grosse Stadtrat folgte den Anträgen des Stadtrats und wies die Einsprachen mit Beschluss vom 17. Januar 2013 ab.