Mit Bericht und Antrag (B+A) 31/2012 vom 22. August 2012 (StB 781) unterbreitete der Stadtrat Luzern dem Grossen Stadtrat eine neue Bau- und Zonenordnung (BZO), bestehend aus dem Bau- und Zonenreglement (BZR) und dem Zonenplan – aufgeteilt in 14 Teilzonenpläne, ohne das Teilgebiet Littau. Nebst anderen, im vorliegenden Verfahren nicht weiter interessierenden Aspekten dieser Ortsplanung beantragte er die Abweisung der gegen die Tourismuszonen erhobenen Einsprachen, die nicht erledigt werden konnten, u.a. jene der Eigentümer der Parzelle Nr. 439, GB Luzern, rechtes Ufer, nämlich die Miteigentümer A sowie jene des (mitbetroffenen) Grundstücks Nr. 4034, GB Luzern, rechtes Ufer.