Zudem habe die Vergabebehörde am 7. November 2014 eine Änderung zur Absageverfügung vorgenommen, ohne eine neue Rechtsmittelfrist zu setzen. Der Rechtsvertreter sei erst am 12. November 2014 um 16.30 Uhr anlässlich einer am Morgen desselben Tages kurzfristig vereinbarten Besprechung mandatiert worden und habe erst zu diesem Zeitpunkt von der Sachlage Kenntnis genommen. Die 10-tägige Frist habe damit am 13. November 2014 zu laufen begonnen und sei mit der Eingabe vom 24. November 2014 gewahrt.