"Gegen diesen Entscheid kann innert 5 Tagen nach Empfang Einsprache erhoben werden beim kantonalen Veterinärdienst Luzern (§ 17 KFHyV)". Reicht ein juristischer Laie gestützt auf eine solch knappe Rechtsmittelbelehrung seine Einsprache nicht schriftlich und mit eigenhändiger Unterschrift, sondern per E-Mail ein, lässt sich daraus nicht ohne weiteres ein rechtsmissbräuchliches Verhalten erblicken.