Unter diesen Voraussetzungen erstaunt es nicht weiter, dass eine Angewöhnung zwischen den Pferden nicht stattfinden konnte. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass die Tierschutzverordnung bei erwachsenen Pferden keine Herdenhaltung vorschreibt, sondern lediglich genügenden Sozialkontakt. Ein solcher ist ohne weiteres auch mit getrennten, aber benachbarten Weiden bzw. Boxen und Ausläufen zu erreichen. Bei dieser Haltungsweise hat jedes Pferd die Möglichkeit, sich zurückzuziehen, falls sich das andere aggressiv gebärden sollte. Trotzdem bleibt der Sicht-, Hör- und Geruchskontakt sichergestellt. Diese Haltungsform wurde seitens des Beschwerdeführers bisher nicht versucht.