Das Pferd "D" sei an den Folgen eines solchen Angriffs gar gestorben. Diesen Ausführungen des Beschwerdeführers ist in erster Linie entgegenzuhalten, dass bei den bisherigen Vergesellschaftungsversuchen immer eine Gruppenhaltung angestrebt wurde. Nach den Angaben des Beschwerdeführers anlässlich des Augenscheins hat er das Pferd "B" schon nach kurzer Zeit zusammen mit dem jeweils neuen Pferd auf die Weide gelassen. Unter diesen Voraussetzungen erstaunt es nicht weiter, dass eine Angewöhnung zwischen den Pferden nicht stattfinden konnte.