Die Distanz zu einem anderen Equiden darf somit nicht zu gross sein, um einen minimalen, artgerechten Sozialkontakt zu ermöglichen. Die technischen Weisungen über den baulichen und qualitativen Tierschutz des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV vom 1. Oktober 2014 (Tierschutz-Kontrollhandbuch) sprechen in diesem Zusammenhang davon, dass das zweite Tier auf demselben Betrieb zu halten ist (vgl. S. 10 des Tierschutz-Kontrollhandbuchs). Letztere Weisungen stellen zwar keine für die Gerichte verbindlichen Rechtsgrundlagen dar;