59 TschV wurde im Rahmen der Totalrevision der Tierschutzverordnung am 23. April 2008 in Kraft gesetzt. Damals wurden generell die Bestimmungen zur Haltung von Pferden in die Tierschutzverordnung aufgenommen (vgl. Bericht über die Ergebnisse des Anhörungsverfahrens zum Entwurf der Revision der Tierschutzverordnung [TSchV] vom 19.3.2007, Anhang 3 Ziff. 7, abrufbar unter https://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/ind2006.html). Demnach soll mit den Bestimmungen zur Haltung von Pferden der Sozialkontakt unter den Pferden sichergestellt werden. Da für die Einzelhaltung im Übrigen eine ausdrückliche Ausnahmebewilligung nötig ist (vgl. Art.