Die Abmeldung des Pferdes "D" aus der Tierverkehrsdatenbank Agate erfolgte am Verfügungstag. Zugunsten des Beschwerdeführers ist davon auszugehen, dass der bei den Akten liegende Brief am 22. September 2014 (vi.Bel. 3) tatsächlich versendet wurde und es diesbezüglich ebenfalls aufgrund von administrativen Abläufen zu einer verzögerten Mutation in der Datenbank Agate gekommen ist. Die Beschwerde ist auch in diesem Punkt teilweise gutzuheissen. 3.1. Zu prüfen bleibt, ob das Einzelhaltungsgesuch des Beschwerdeführers für sein Pferd "D" zu Recht abgewiesen wurde und dieses Pferd zu vergesellschaften ist.