Ausserdem wurde festgestellt, dass der Tod des Pferdes "D" noch nicht in der Tierdatenbank Agate mutiert worden war. Am (…) verfügte der Veterinärdienst folgendes: "1. Ihr Pferd "B" ist so zu vergesellschaften, dass mindestens Sicht-, Hör- und Geruchskontakt zu einem anderen Tier der Pferdegattung gewährleistet ist. Frist: spätestens bis 30. April 2015. 2. Ihr Gesuch um eine unbefristete Ausnahmebewilligung für die Einzelhaltung Ihres Pferdes "B" wird abgelehnt. 3. Das Pferd "D" ist korrekt bei der Agate-Datenbank (Tierverkehrs-Datenbank) abzumelden. Frist: 31. Oktober 2014. 4. Die Meldungen bei der Tierverkehrs-Datenbank müssen stets korrekt ausgeführt werden: Frist: ab sofort.