| | | Entscheid: | A. A hält an seinem Wohnort in Z das Freibergerpferd "B", drei Hunde und zwei Hängebauchschweine. Anlässlich einer Kontrolle der Tierhaltung vor Ort stellte der Veterinärdienst des Kantons Luzern (…) fest, dass "B" alleine und nicht mit einem anderen Pferd vergesellschaftet gehalten wird. Zudem fehlte für den dem Veterinärdienst bis dahin unbekannten, vierten Hund "C" der ANIS Tierdatenbankeintrag sowie der Sachkundenachweis des praktischen Teils für Hundehalter. Ausserdem wurde festgestellt, dass der Tod des Pferdes "D" noch nicht in der Tierdatenbank Agate mutiert worden war.