Damit korrespondierend setzt sich auch das Musterreglement für die Siedlungsentwässerung des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartements des Kantons Luzern (vgl. Musterreglement [Version 2014], einsehbar unter: https://uwe.lu.ch/themen/abwasser/siedlungsentwaesserung_ara/reglement_ siedlungsentwaesserung_2) mit der Gebührenerhebung bei Gemeinden mit einem grossen Anteil touristisch genutztem Grundeigentum auseinander und schlägt vor, dass Gemeinden mit einem grossen Anteil saisonal genutzter Abwasseranschlüsse das Verhältnis von Grund- und Mengengebühr auf 40 % zu 60 % (statt 30 % zu 70 %) anpassen sollen, um so dem Aspekt der im Verhältnis zur Menge höheren Fixkosten Rechnung zu tragen.