Als eine weitere Möglichkeit wird vorgeschlagen, den Mengenpreis zur Deckung der variablen Betriebskosten (rund 30 % der gesamten Benutzungsgebühr) und den Grundpreis so festzulegen, dass er die restlichen Kosten deckt und z.B. in Abhängigkeit der Anzahl Betten erhoben wird. Damit der zu tiefe Mengenpreis in der Hauptsaison nicht zur "Wasserverschwendung" und damit zu langfristig steigenden Kosten führt, können flankierende Massnahmen (z.B. Information, Aufklärung, Abgabe von wassersparenden Apparaturen, usw.) ergriffen werden (vgl. Müller, Finanzierung der kommunalen Abwasserentsorgung aus ökonomischer Sicht, in: URP 1999, S. 532).