Für die besondere Situation in touristischen Regionen mit saisonabhängigen Spitzenbelastungen empfiehlt die Lehre sodann, dass aus ökonomischer Sicht eine zweigeteilte Mengengebühr geführt werden müsste: Eine sehr hohe Mengengebühr in der Hauptsaison, welche die Betriebskosten und die Kapitalgrenzkosten abdeckt und eine tiefere Mengengebühr in der Zwischensaison in der Höhe der variablen Betriebskosten. Dabei wird allerdings ein mehrmaliges Ablesen des Wasserzählers pro Jahr als in der Regel zu aufwändig erachtet.