45 Abs. 7 SER geht bei Ferienhäusern bzw. Ferienwohnungen mit Schmutzwasseranschluss bei der Berechnung der Mengengebühr von einem minimalen Wasserverbrauch von 120 m3 pro Wohnung bzw. 60 m3 für Wohnwagen mit einem stationären Anschuss aus. Mit dieser Berechnungsweise wird allerdings von einem einheitlichen Wasserverbrauch ausgegangen, welcher u.U. weit entfernt liegt vom effektiven Wasserverbrauch bzw. von der Abwassermenge einer Ferienwohnung. Der tatsächliche Verbrauch bzw. die effektive Abwassermenge bleibt unberücksichtigt. Eine verursachergerechte Gebührenerhebung ist damit weitgehend ausgeschlossen. Zwar bildet gemäss Art.