45 Abs. 4 SER). Für Ferienhäuser bzw. Ferienwohnungen mit Schmutzabwasseranschluss wird die Mengengebühr nicht wie für alle anderen an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossenen Grundstücke nach dem Frisch- und/oder Brauchwasserverbrauch des abgelaufenen Jahres bemessen, sondern es wird gemäss Art. 45 Abs. 7 SER ein minimaler Wasserverbrauch von 120 m3 pro Haus- bzw. Wohnung und für Wohnwagen mit stationärem Anschluss von 60 m3 pro Wagen verrechnet. 6. 6.1. Im vorliegenden Fall setzt sich die streitige Abwassergebühr (Betriebsgebühr) aus einer Grundgebühr von Fr. 20.50 und einer Mengengebühr von Fr. 270.-- zusammen.