O., S. 566). In einem späteren Entscheid hielt das Bundesgericht fest, dass es zulässig sei, den Kostenfaktor der möglichen Spitzenbelastungen, welche die Dimensionierung der Anlage beeinflussen, im Bereich der Abwasserentsorgung durch die einmaligen Beiträge und/oder Anschlussgebühren zu erfassen (BGer-Urteil 2P.266/2003 vom 5.3.2004 E. 3.2). Ob es dabei zulässig ist, die Eigentümer von Ferienwohnungen und -häuser stärker als die Wohnbevölkerung zu belasten, lässt sich dem Entscheid nicht entnehmen.