Die Bestimmung des Siedlungsentwässerungsreglements Flühli, wonach bei Ferienwohnungen für die Berechnung der Abwasser-Mengengebühr unabhängig vom effektiven Wasserverbrauch von einem gesetzlich angenommenen Wert ausgegangen wird, ist mit übergeordnetem Recht und namentlich mit dem verfassungsmässigen Verursacherprinzip nicht vereinbar. | | Rechtskraft: | Dieser Entscheid ist rechtskräftig. | | Das Bundesgericht trat auf die dagegen erhobene Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten am 6. Juli 2015 nicht ein (BGer-Urteil 2C_577/2015). | | | Entscheid: | Aus den Erwägungen: 1. 1.1.