Wie vormals schon § 106bis Abs. 2 aBauG gibt § 165 Abs. 2 PBG der kommunalen Baubewilligungsbehörde nunmehr die Möglichkeit, bei Neubauten im Einzugsgebiet eines Fernheizwerks den Anschluss zu verlangen. Allerdings setzt die gestützt auf das PBG neu zu verfügende Anschlusspflicht an ein privates Fernheizwerk von Behörden "bewilligte" bzw. genehmigte Wärmebezugspreise voraus (dazu: Urteil des Kantonsgerichts Luzern 7H 13 177 vom 24.11.2014).