Änderungen seien gemeinsam und genossenschaftlich anzugehen. 3.2. Der Beschwerdeführer wendet ein, die Behauptung, die FAB-Genossenschaft prüfe alternative Heizungssysteme, sei aktenwidrig. Er verweise auf die Protokolle der ordentlichen Jahresversammlungen der Jahre 2012 und 2013, wo festgehalten worden sei, dass es keine Pläne für alternative Energieerzeugung gäbe. Unter Hinweis auf die Demografie sei festgehalten worden, dass die im Ruhestand lebenden Eigentümer ihre Hypothek für die Sanierung nicht mehr aufstocken würden. Viele ältere Eigentümer möchten keine Investitionen in diese Richtung tätigen. Fest stehe, dass in absehbarer Zeit keine alternativen Heizsysteme realisiert würden.