Das Baugesuch lag vom 30. August 2013 bis 9. September 2013 öffentlich auf. Baueinsprachen wurden keine erhoben. Obwohl der Gemeinderat der Bauherrschaft mitgeteilt hatte, er erachte das Baugesuch nicht für bewilligungsfähig, hielt A daran fest und reichte weitere Unterlagen ein. Mit Entscheid vom 17. Oktober 2013 wies der Gemeinderat das Baugesuch im Wesentlichen mit der Begründung ab, nach Massgabe des Gestaltungsplans und den dazu gehörigen Bauvorschriften sei das Wohnhaus an der zentralen Heizanlage anzuschliessen. Einzelheizanlagen seien nicht zulässig.